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Seminarübersicht
Hier der Link zu den: Aktuellen
Veranstaltungen
1. Teilnahme an Ausschreibungen, Vergaberecht
- Chancen mit der Gesundheitsreform - GKV-OrgWG
- Was ändert
sich -
- Rechtsgrundlagen von Ausschreibungen nach dem SGB V / VgV
/ VOL/A
- Rechtsgrundlagen der Ausschreibungen nach § 127
SGB V
- Rechtsgrundlagen nach der Vergabeverordnung (VgV)
- Rechtsgrundlagen von Ausschreibungen nach dem SGB V / VgV
/ VOL/A
- Das System der Verdingungsordnung für Leistungen
(VOL/A)
- Umsetzung der Rechtsgrundlagen in die Praxis
- Fallstricke und Fehlerquellen bei Ausschreibungen
- Rechtsmittel bei fehlerhaften Ausschreibungen
Tipps für die Praxis
Betriebswirtschaftliche Überlegungen
bei Ausschreibungen
Praxistipps für die korrekte Teilnahme an Ausschreibungen
Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
2. Rabattverträge mit Krankenversicherungen
- Rabattverträge für Arzneimittel / Generika
am Ende ?
- Die Anweisung an die Krankenversicherungen zur Kündigung
aller Rabattverträge
- Rechtsgrundlagen für die kommenden Ausschreibungen
- Rechtsgrundlagen für die Ausschreibung von Rahmenverträgen
- Rechtsgrundlagen nach dem (neuen) Vergabe- und Wettbewerbsrecht
- Praktische Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen
- Fallstricke und Fehlerquellen bei Ausschreibungen
- Rechtsmittel bei fehlerhaften Ausschreibungen
Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
3. Bietergemeinschaften und Kooperationen
- Bietergemeinschaftsvertrag in der Praxis - Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
- Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) - Hilfreiche Tipps für den
Alltag
- Unterauftrag - Unterauftragnehmer - Handelsvertreter -
- Betriebswirtschaftliche Gewinnmaximierung durch Zusammenarbeit
- Beispiele
- Rechtsgrundlagen nach dem (neuen) Vergabe- und Wettbewerbsrecht
- Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen
- Fallstricke und Fehlerquellen bei Verträgen und Ausschreibungen
der GKV
- Rechtsmittel und Ansprüche bei fehlerhaften Ausschreibungen
Dauer: halbtägig (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
4. Steuerliche
Behandlung von Fallpauschalen
Dauer: halbtägig (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
5. Sozialrechtliche
Grundlagen für Leistungserbringer - Rechtsgrundlagen im Überblick
- Die ehemalige Zulassung (31.03.2007) gemäß § 126 SGB V und die neuen
Zulassungsvoraussetzungen das Präqualifizierungsverfahren - Übergangsvorschriften
- Vertragliche Beziehungen zu den GKV und PKV
- Stichtage und Ausschreibungen nach dem 01.04.2007 - 01.01.2009 - 31.12.2009
- Das Hilfsmittelverzeichnis
- Der Anspruch nach § 33 SGB V für den Versicherten (Antragstellung)
- Das Widerspruchsverfahren, Untätigkeitsklage, vorläufiger
Rechtsschutz und weitere Klageverfahren
- Der Zahlungsanspruch gegen den Versicherten
- Zum Seminarinhalt gehört auch die Vermittlung der Grundkenntnisse (Verfahren
nach SGB X) der möglichen Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen
der GKV und PKV; so können auch Leistungserbringer Versicherte bei der
Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche unterstützen.
- Die rechtliche Absicherung des Zahlungsanspruches gegen
den Versicherten bei frühzeitiger Versorgung auf Wunsch des Versicherten.
Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
6. Rechtliche Grundlagen der Versorgung der Versicherten
nach SGB V, IX, XI,
Krankenversicherungsrecht
- Der Anspruch nach § 33 SGB V (Ausschlüsse, Wirtschaftlichkeit,
Selbstbestimmung des Versicherten)
- Der Anspruch nach § 31 SGB IX (Fristen bei Vorliegen einer Behinderung
i.S.v. §§ 14, 15 SGB IX)
- Der Anspruch nach § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
- Die Verfahrensdurchführung nach SGB X
- Das Seminar richtet sich an Leistungserbringer und deren Mitarbeiter.
- Es werden die sozialrechtlichen Grundlagen im SGB V, IX
und XI vermittelt. Dadurch erhalten die Leistungserbringer das notwendige
tägliche Grundwissen
zur Durchführung von Anträgen für Versicherte.
- Zentrale Punkte der Veranstaltung sind einerseits die
Durchsetzung von Rechten Versicherter auf rechtlich gesicherter Grundlage
(Antrag auf Rezept,
Umfang des Antrages, Antrag an den richtigen Kostenträger) nach dem SGB
V sowie die schnelle und effektive Durchsetzung von Ansprüchen Versicherter
nach dem SGB IX. Ziel ist auch hier ein sinnvoller Einsatz der rechtlichen
Möglichkeiten im Sinne einer Umsatzsteigerung des Leistungserbringers.
- Die Ansprüche des Versicherten gegenüber der Pflegekasse (SGB XI) werden
ebenfalls besprochen und Beispiele für einzelne Arten von Pflegehilfsmitteln
gegeben.
- Die Behandlung des Antrags- und Widerspruchsverfahrens
soll den Leistungserbringer in die Lage versetzen, schnell und effektiv
den Versicherten zu unterstützen.
Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
7. MPG/MPBetreibV/Geräte- und ProduktsicherungsG/Datenschutz
- Haftungsrechtliche Absicherung der Leistungserbringer nach MPG/MPBetreibV
(Wer ist Betreiber?)
- Das Geräte- und Produktsicherungsgesetz (GPSG)
- Die Überwachungsbehörden
- Der Datenschutz
- Der Inhalt des Seminars richtet sich an Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich
und an deren Mitarbeiter.
- Insbesondere das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinproduktebetreiberverordnung
(MPBetreibV) sind vielfach noch unbekannte Materien, obwohl sie von erheblicher
Bedeutung für die tägliche Praxis sind.
- Das am 01. Mai 2004 eingeführte Geräte- und Produktsicherungsgesetz (GPSG)
führt in die notwendigen Grundlagen der Produktsicherung ein.
- Beim Datenschutz wird Wert auf eine kurze aber ausführliche
Darstellung notwendiger Sicherungsmaßnahmen gelegt, um die im Hilfsmittelbereich
empfindlichen Sozialdaten des Kunden/Patienten zu schützen (Welche Rechte
und Pflichten hat der Patient und der Leistungserbringer? Wer darf Sozialdaten
erhalten? Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen Sozialdaten herausgegeben
werden?)
Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
8. Kooperationsmodelle für Leistungserbringer
- (Sanitäts- und Orthopädiehäuser, Kliniken, Rehaklinken, Pflegeheime, Ärzte)
Die vertragliche Kooperation und Weiterbildungsmaßnahmen zur Auftragsgewinnung
- Versorgungszentren - Integrierte Versorgung
- Das Seminar richtet sich insbesondere an innovativ denkende Leistungserbringer,
die im Rahmen von Kooperationsmodellen eine Umsatz- und Ertragssteigerung
erreichen wollen.
- Lockere vertragliche Kooperationen zur Bindung von Kliniken,
Rehakliniken und Pflegeheimen an Leistungserbringer u. U. durch Weiterbildungsmaßnahmen
der verantwortlichen Mitarbeiter der Kooperationspartner. Modelle der Beteiligung
an einzelnen Großgeräten zur Erzielung von Umsatzsteigerungen.
- Es werden unter anderem Möglichkeiten der Gestaltung von
vertraglichen Kooperationen und verschiedene Gesellschaftsmodelle vorgestellt.
- Das "Allheilmittel" der integrierten Versorgung – Vor-
und Nachteile im Vergleich zu Versorgungszentren. Es wird ein kurzer
Abriss möglicher
Kooperationsformen mit verschiedenen Leistungserbringern auf verschiedener
gesellschaftsrechtlicher Basis gegeben, z. B. Anwendungsbeobachtung (AWB),
Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und weitere Modelle.
- Grundlagen des § 128 SGB V, Wettbewerbsrechts (UWG und
GWB), Strafrechts und des Berufsrechts für Ärzte (MBO)
Dauer: ganztägig
(10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
9. Rechtliche Grundlagen von Versorgungen
von Versicherten der GKV in Kliniken / Rehakliniken / Pflegeheimen nach
SGB V, IX, XI
- Grundlagen der Versorgung von Versicherten durch Kliniken,
Rehakliniken und Pflegeheimen (Was gehört zum Leistungsumfang?)
- Ansätze für Leistungen der Sanitäts- und Orthopädiehäuser und Aufklärung
der Leistungserbringer über ihren Leistungskatalog
- Das Seminar richtet sich in erster Linie an Kliniken,
Rehakliniken und Pflegeheimen und deren Personal, aber auch an Sanitäts- und Orthopädiehäuser
und deren Mitarbeiter.
- Durch die Feststellung und Erläuterung der Grundlagen der Versorgung
der Versicherten der GKV in Klinken, Rehakliniken und Pflegeheimen wird
den Teilnehmern ein Bild vermittelt, auf welche Weise Sanitäts- und Orthopädiehäuser
auch in diesen Institutionen abrechenbare Leistungen erbringen können.
- Es wird zudem der Unterschied der verschiedenen Leistungskataloge
herausgearbeitet, auf deren Grundlage die verschiedenen Leistungserbringer
ihre Leistungen
gegenüber den Versicherten der GKV erbringen (Darf eine Versorgung durch
ein Orthopädiehaus noch im Krankenhaus erfolgen oder muss mit der Versorgung
gewartet werden, bis der Patient die Klinik durch die "Tür" verlässt?)
Dauer:
halbtägig (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
10. Medizinprodukteberater/Medizinprodukterecht
- Einführung in das Medizinprodukterecht
- Aufgaben und Rechte der Behörden bei der Überwachung
- Beobachtungs- und Meldepflichten
- Instandhaltung und Aufbereitung
- Das Seminar richtet sich in erster Linie an Inhaber von
Sanitäts- und
Orthopädiehäusern sowie die dort tätigen Medizinprodukteberater und bietet
eine Grundlage bzw. Erweiterung der Kenntnisse für die Ausbildung zum Medizinprodukteberater.
- Die Leistungserbringer erfahren im Rahmen der Veranstaltung,
welche Rechte und Pflichten sie gegenüber Behörden im Zusammenhang mit
Beobachtungs- und Meldepflichten, Instandhaltung und Aufbereitung von
Medizinprodukten
haben.
Dauer: halbtägig (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
11. Rechtsgrundlagen der Integrierten Versorgung
- Vertragsgestaltungen
- Kooperationsmodelle (u. a. GbR, GmbH, MVZ)
- Rechtliche Vorgaben und Begründung des Gesetzgebers für die integrierte
Versorgung (§§ 140 a – d SGB V)
- Chancen und Risiken der integrierten Versorgung für die
Praxis
- Haftungsfragen
- Vertragsstörungen und Vertragsbeendigung
- Das Seminar richtet sich in erster Linie an alle Leistungserbringer
(Arzt, Krankenhaus, Sanitätshaus, Pflegeheime, Rettungsdienste, etc.) und soll
einen grundlegenden Einblick in die vertraglichen Möglichkeiten mit Blick
auf die Praxis geben.
- Die Leistungserbringer erfahren im Rahmen des Seminars
rechtliche Gestal-tungsmöglichkeiten
für vertragliche Kooperationen – auch unter steuerrecht- lichen und haftungsrechtlichen
Aspekten – um in der Praxis konkrete Wünsche und Vorstellungen für Angebote
an Krankenkassen formulieren zu können.
Dauer: ganztägig
(10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
12.
Kooperationsmodelle im Gesundheitswesen
- Rechtslage - gültige gesetzliche Bestimmungen
- Leistungserbringer - Arzt/Krankenhaus/Pflegeheim u. a.
- Gestaltungsmöglichkeiten der Zusammenarbeit von der Akquise
bis zur Zusammenarbeit
Dauer: (16.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
13. Werberecht der Ärzte und Heilberufler
- mehr erlaubt, als viele glauben
- Werbemöglichkeiten früher - heute
- Rechtsgrundlagen:
Berufsordnungen der Länder, HWG, UWG, TMG
- Was ist erlaubt, was ist verboten?
- Die Rechtsprechung der obersten Gerichte
- Professionelle Sicherung und Maximierung des beruflichen und wirtschaftlichen
Erfolges
- Werbeträger, wie z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeigen, Auslegen
von Werbematerial und Firmenflyer in den eigenen Praxisräumen, Praxisveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit den Medien und Agenturen Rundfunk und Fernsehen, Interviews,
Internetauftritt, Mailings
- Unterlassungsansprüche gegenüber Mitbewerbern
- Rechtsfolgen von berufswidrigem Verhaltens
Dauer:
halbtägig (14.00 Uhr bis 17.30 Uhr)
14.
Praequalifizierung für Leistungserbringer
in der Gesundheitswirtschaft
- Von der Zulassung hin zum Präqualifizierungsverfahren
- Rechtsgrundlagen
- Teilnahme an Ausschreibungen der GKVen
- Verträge und Vertragsbeitritte mit und ohne Präqualifizierung
- Was ist notwendig, was ist erlaubt und was ist verboten?
- Richtlinien und zuständige Präqualilfizierungsstellen
- Professionelle Vorbereitung der Präqualifizierung
- TO DO LISTE
- Rechtsfolgen bei fehlender Präqualifizierung
- Rechtsschutzmöglichkeiten und Schadensersatzansprüche bei unberechtigtem
Versagen einer Präqualifizierung
Dauer: halbtägig (14.30
Uhr bis 17.30 Uhr)
15.
Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
Dauer: (10.00 Uhr bis 15.30 Uhr)
16. Entlassungsmanagement, Überleitungsmanagement, Home Care Verträge,
§ 128 SGB V,
Dauer: (10.00 Uhr bis 15.30 Uhr)
17. Healthcare Compliance & Kooperationen im Gesundheitsmarkt
- Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Healthcare Compliance
- Kooperationen im Focus von Ermittlungsbehörden, Task-Forces der
Krankenversicherungen, Mitbewerbern und Wettbewerbszentralen
- Verankerung von Compliance in kleinen und mittleren Betrieben
Dauer: (11.00 Uhr bis 16.15 Uhr)
18. Inhouse-Seminare und weitere Veranstaltungen
Sämtliche Fortbildungsveranstaltungen und Seminare werden auch
als Inhouse-Seminare oder bei einem Ihrer Kooperationspartner (Klinik, Krankenhaus,
Pflegeheim etc.)
angeboten.
90 Minuten (Schulungen in Krankenhäusern/Pflegeheimen)
Halbtags- oder Ganztagsseminare
Ihre Referenten:
Herr Rechtsanwalt Torsten Bornemann
Herr Rechtsanwalt Burkhard Goßens
und jeweils ausgewählte Spezialisten und Praktiker der Branchen
Wir
freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme
Goßens Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Burkhard Goßens
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