Honorare | Kanzlei Burkhard Goßens Rechtsanwälte

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Was kostet die Beratung beim Rechtsanwalt ?

... Anwälte leben davon, dass sie Beratung (Rechtsrat) für ein Honorar also gegen Bezahlung von Geld erteilen. Auch die Antwort auf die Frage "Können Sie mir erst mal nur sagen, ob ich recht habe?" löst (natürlich) normalerweise schon Gebühren aus, selbst dann, wenn der Anwalt hierauf nicht besonders hinweist. Leider ist die genaue Höhe der Honorare, die ein Mandant zu zahlen hat, nur selten genau einzuschätzen. Das liegt daran, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die Gebühren auslösen. Wenn Sie als Verbraucher Ihren Anwalt bei einer Erstberatung um einen Rat bitten, wird Ihnen dieses erste Gespräch, unabhängig von seiner Dauer und der Höhe des Gegenstands- oder Verfahrenswert höchstens 226,10 Euro (190,00 Euro zzgl. ges. MwSt.) kosten. Je nach Streit- oder Gegenstandswert wird die Erstberatung auch deutlich preiswerter.

Informationen
Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren und Kosten finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Allgemeine Mandatsbedingungen
Bitte beachten Sie unsere "Mandatsbedingungen". Diese sind Grundlage für sämtliche Verträge/Mandate und regeln das Miteinander.

Gegenstandswert
Der Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung nach Maßgabe des RVG.

Pauschalhonorare
Pauschalhonorare bieten wir dort an, wo aus unserer Sicht abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird. Das gilt etwa für Markenanmeldungen oder Standardverträge. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen. Bereits seit dem 01.07.2006 wird das Honorar für einen mündlichen oder schriftlichen Rat bzw. für eine anwaltliche Auskunft (Beratung) mit dem Rechtsanwalt individuell vereinbart. Soweit diese Vereinbarung unterbleibt, beträgt die Gebühr gem. § 34 RVG für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt., wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist. Erstreckt sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes über eine Erstberatung hinaus, beträgt die Gebühr im Rahmen einer mündlichen oder schriftlichen Beratung höchsten 250,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. gegenüber einem Verbraucher. Aus diesem Grund schließen wir vor der Aufnahme unserer außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab, aus der sich für Sie die konkreten Kosten für die Bearbeitung der Angelegenheit ergeben.

Rechtsschutzversicherung (RSV)
Je nach Inhalt Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages sind sämtliche oder weite Teile der anwaltlichen Gebühren von Ihrer RSV abgedeckt. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungsgesellschaften vertrauensvoll zusammen. Einfache Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen bei Ihrer RSV gehören bei uns, mit Verweis auf § 1 Abs. 7 unserer Allgemeinen Mandatsbestimmungen, zum kostenfreien Service. Ihnen steht immer das Recht der freien Anwaltswahl zu. Dies ist unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft Sie rechtsschutzversichert sind. Einzelne Gesellschaften stellen Ihnen eigene Vertragsanwälte vor. Diese Empfehlungen sind für Sie nicht bindend. Sie können immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen

Prozesskostenhilfe
Hat jemand wenig Geld und keine Rechtsschutzversicherung, kann er/sie unter bestimmten Bedingungen Prozesskostenhilfe bekommen.

Auslagen und Umsatzsteuer
Neben den Honoraren entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (RVG VV Teil 7).

Vereinbarungen über das Honorar
Bitte sprechen Sie uns vor Beginn unserer Tätigkeit auf das Honorar bzw. unsere Preise an.
Bei einfachen Angelegenheiten oder solchen mit überschaubarem Haftungsrisiko gewähren wir für die außergerichtliche Tätigkeit attraktive Preisnachlässe. Mitglieder des Rechtshilfeservice und alle Mandanten mit festen Beratungskontingenten (Stammkunden) erhalten Sonderkonditionen.

Zeithonorare
Falls Ihr Beratungsbedarf über eine erste Orientierung hinausgeht, sollten Sie uns auf die Vereinbarung eines Zeithonorars oder einer festen Pauschale ansprechen. Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung von Zeithonoraren für Mandant und Anwalt vielfach Vorteile für beide Seiten bringt. Der Mandant kann sich auch mit einer Vielzahl von Problemen an seinen Anwalt wenden, ohne befürchten zu müssen hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der Gegenstandswert hoch ist. Der Anwalt kann sich losgelöst von der Rentabilität einer Angelegenheit mit Ihrem Problem befassen. Der zwischen uns vereinbarte Stundensatz orientiert sich an der Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt minutengenau zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Arbeitsaufwand wird mit Zeiterfassungsblatt nachgewiesen.
Mitglieder des Rechtshilfeservice und Mandanten mit festen Beratungskontingenten erhalten Sonderkonditionen.

Anwalts- und Gerichtskosten | Berechung
Die Kosten für gerichtliche Verfahren können Sie online ermitteln und berechnen.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns im Vorfeld eine transparente Übersicht zu den voraussichtlich entstehenden Kosten und Risiken.

Preisaushang(pdf)

Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme

gerne auch telefonisch unter
Tel.:+49 (0)30 30 61 41 42

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